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Arbeitsvertragsgesetz

Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz, das fordern Experten schon lange, aber keine Regierung hat sich mit Blick auf die beiden Lager (Gewerkschaften einerseits, Arbeitgeberverbände andererseits) an dieses Vorhaben gewagt. Während die DDR - allerdings bei einfacher strukturierten Arbeitsbeziehungen - ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch hatte, kämpfen deutsche Arbeitsrichter und Anwälte mit einem weitgehend aus Richterrecht bestehenden Arbeitsrecht, dessen Grundlage zahllose Einzelgesetze und über 60.000 Tarifverträge sind. Die Tarifverträge will und wird das Arbeitsvertragsgesetz wegen der bewährten Tarifautonomie nicht überflüssig machen, allerdings die einzelnen Arbeitsgesetze, die in dicken Sammlungen zusammengestellt sind und auch Fachanwälte für Arbeitsrecht nicht selten vor Herausforderungen stellen.

Neuerdings fordern Experten wie die die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Ingrid Schmidt, nachdrücklicher ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz.

Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetzbuch liegt bislang lediglich im Entwurf vor. Die Bertelsmann Stiftung hat die beiden Kölner Hochschullehrer Prof. Dr. Henssler und Prof. Dr. Preis Mitte des Jahres 2005 beauftragt, einen  Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz aus einem Guß zu entwickeln. Der vorgelegte Entwurf schließt an die Struktur und Gliederung der Entwürfe des Deutschen Juristentages von 1992 sowie der Bundesländer Sachsen (1995) und Brandenburg (1996) an.

Der ehrgeizige Entwurf will folgende Ziele erreicht haben:

* Zusammenfassung aller relevanten Gesetzesbestimmungen in einem Regelwerk
* Einbeziehung richterrechtlich ausgebildeter Rechtsgrundsätze in den Entwurf
* Präzisierung von Generalklauseln
* Erfüllung des Verfassungsgebotes: Wesentliche Rechtssätze mit grundrechtlicher Relevanz müssen vom Gesetzgeber aufgestellt werden
* Umsetzung von EU-Recht, insbes. der Diskriminierungsverbote
* Ablösung verfassungswidriger und veralteter Rechtsnormen
* Übersichtliche Struktur und verständliche Gesetzessprache
* Flexibilisierung von Arbeitsvertragsinhalten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Bestandschutzes
* Schließung sozialer Schutzlücken
* Vereinfachung der Verfahren und einheitliche Fristen
* Vermeidung doppelter Rechtswege z. B. im Bereich des Sonderkündigungsschutzes
* Vereinheitlichung der Schwellenwerte
* Vermeidung von Arbeitsgerichtsprozessen durch klare Regelung des Normalfalls
* Schaffung weitgehender Spielräume für die Sozialpartner im Bereich des Arbeitszeitrechts, der Entgeltflexibilisierung und des Kündigungsschutzes
* Schaffung eines Rechtsleitsystems durch Verweise auf die jeweils relevanten Normen außerhalb des Entwurfs, sofern diese zu beachten sind

Das Arbeitsvertragsgesetz ist, wie ein Auszug aus der Gliederung zeigt, sehr systematisch aufgebaut:


ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 1 Arbeitsvertrag
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Dienst- und Werkverträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen
§ 4 Gleichbehandlung
§ 5 Verbot der Diskriminierung
§ 6 Besondere Rechtfertigungsgründe
§ 7 Schutz vor Belästigung
§ 8 Beschwerderecht des Arbeitnehmers
§ 9 Maßregelungsverbot
§ 10 Tendenzunternehmen und Religionsgemeinschaften

ZWEITER ABSCHNITT: BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Erster Titel: Ausschreibung und Vertragsanbahnung
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Fragerecht des Arbeitgebers.
§ 13 Mitteilungspflichten des Bewerbers
§ 14 Eignungsuntersuchungen
§ 15 Rückgabe von Bewerbungsunterlagen
§ 16 Vorstellungskosten
Zweiter Titel: Vertragsschluss
§ 17 Form des Arbeitsvertrages
§ 18 Inhaltskontrolle allgemeiner Vertragsbedingungen
§ 19 Anfechtung
§ 20 Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages
§ 21 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Dritter Titel: Dauer des Arbeitsverhältnisses
§ 22 Dauer des Arbeitsverhältnisses
§ 23 Probezeit
§ 24 Stillschweigende Verlängerung

(...)

Insgesamt enthält der Entwurf 150 Paragraphen, deutlich weniger als die bisher bestehenden Arbeitsgesetze. Man kann dem Entwurf nur viel Erfolg wünschen.

>>> Die aktuelle Arbeitsfassung des Entwurfs des Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG) von Oktober 2007

>>> Übersicht über die wichtigsten deutschen Arbeitsgesetze

>>> Portal zum Arbeitsvertrag




Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Museumsstadt Brühl (Köln/Bonn)

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